Werte erhalten - Werte bestimmen
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie kann viele Gründe haben:
Vorbereitend auf einen Verkaufsprozess, zur bilanziellen Erfassung für Unternehmen oder auf einen geregelten Eigentumsübergang im Rahmen der Erbfolge auf die nächste Generation aber auch als Wertgrundlage zur testamentarischen Vollstreckung. Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Wir sind ein Partner an der Seite, wenn es gilt, den Wert Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks zu ermitteln.
Wir bewerten dabei
- Grundstücke, bebaut und unbebaut,
- Eigentumswohnungen
- Teileigentum (Garagen, Stellplätze)
- Gewerbeimmobilien
- Spezialimmobilien
- grundbuchamtliche Lasten (Abt. II) zulasten des dienenden Grundstücks
- grundbuchamtliche Rechte (Abt. II) zugunsten des herrschenden Grundstücks
- Bewertung von Baulasten
- grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)
Interessierten Eigentümern bieten wir vom Kurzgutachten zum Vollgutachten sämtliche Leistungen der Immobilienwertermittlung an.
Lassen Sie sich beraten!